WAHLARZT

WAHLARZT2019-06-09T08:22:47+00:00

WAHLARZT

Als Wahlärztin führe ich keinen Vertrag mit Krankenkassen!

Das zu zahlende Honorar ist vorerst selbst zu begleichen, kann jedoch bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden.
Sie bekommen dann üblicherweise bis zu 80% des Kassentarifs rückerstattet.

Leistungen, die nicht im Tarifkatalog der Kassen enthalten sind (z.B. Ultraschall) werden – wie auch bei einem Kassenarzt – nicht rückerstattet.

In einer Wahlarztordination ist der Faktor Zeit der entscheidende Unterschied zu einer Kassenpraxis. In aller Ruhe können allfällige Probleme und Anliegen in entspannter Atmosphäre besprochen werden. Die Terminzeiten werden individuell den Patientinnen angepasst.

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